
Eine Forderungsabtretung durch den → Zedenten, bei welcher der Schuldner nicht über die erfolgte Übertragung unterrichtet wird. Da der Schuldner nichts von der Abtretung weiß, fließen seine Zahlungen weiterhin an den Zedenten. Um die Ansprüche des → Zessionars zu befriedigen, wird diesem regelhaft eine Einziehungsermächtigung erteilt.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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